Stellungnahme der Bezirksregierung Münster zur Anfrage SAD

  1. Wo wird das Sickerwasser der SAD Ochtrup entsorgt?
    Seitdem die Bezirksregierung Münster die Aufgaben zur Sicherung und Nachsorge der Deponie
    übernommen hat, erfolgt regelmäßig eine Ausschreibung für die Entsorgung des Sickerwassers.
    In der Regel läuft die Beauftragung über zwei Jahre. Derzeit erfolgt die Entsorgung über Fa.
    Zimmermann aus Gütersloh. Fa. Zimmermann betreibt in Gütersloh eine chemisch-physikalische
    Behandlungsanlage für nicht
    brennbare flüssige Abfälle (CP-Anlage). Vertreter der Bezirksregierung und der
    Entsorgungsgesellschaft Steinfurt (EGST) haben sich bei einem Ortstermin von der
    ordnungsgemäßen Behandlung der Abfälle überzeugen können.
  2. Welche Verfahren kommen zum Einsatz?
    CP-Anlagen ermöglichen die Aufbereitung flüssiger und wasserhaltiger Abfälle, in denen
    anorganische und organische Stoffe enthalten sind wie dies beim Sickerwasser der SAD Ochtrup
    der Fall ist. Die Behandlung der Abfälle umfasst in der Regel mehrere aufeinanderfolgende
    Verfahrensschritte. Saure oder alkalische Abfälle werden zunächst neutralisiert, Schwermetalle
    werden nach Zugabe von Hilfsstoffen mittels Flockungs- und Fällungsreaktionen abgetrennt und
    der Schlamm entwässert. Das Filtrat kann dann je nach Belastung z. B. mittels Aktivkohle weiter
    gereinigt werden bevor es in die Kanalisation eingeleitet wird. Der entwässerte Schlamm wird je
    nach Zusammensetzung entweder einer Verbrennung oder einer Deponie zugeführt. Auf der
    Homepage der Fa. Zimmermann findet man noch weitere Information hierzu. https://zimmermann-
    gruppe.com/chemisch-physikalische-behandlungsanlagen/
  3. Ist dadurch die Gefahr wie oben beschrieben, Einleitung von gesundheitsgefährdeten Stoffen in
    öffentliche Gewässer wie in Leverkusen-Bürrig, ausgeschlossen?
    Das bei der chemisch-physikalischen Behandlung bei Fa. Zimmermann entstehende Abwasser wird
    gemäß den Einleitgrenzwerten in das städtische Kanalnetz eingeleitet. Es erfolgt keine direkte
    Einleitung in ein öffentliches Gewässer.
    Somit ist unseres Erachtens eine Einleitung von gesundheitsgefährdeten Stoffen in öffentliche
    Gewässer ausgeschlossen. Die Bezirksregierung wird bei einem möglichen Wechsel des
    Entsorgungsunternehmens die gleichen hohen Maßstäbe anlegen wie bei dem derzeitigen
    Entsorger.