Nicht alle Pressemitteilungen die abgedruckt werden, können digital zur Verfügung gestellt werden, weshalb wir im Folgenden unseren Pressetext veröffentlichen:
‚Die Einwendungen sind fristgerecht eingegangen‘- ist das Statement aus der Verwaltung, als die Ochtruper GRÜNEN heute gemeinsam mit dem Bürgermeister Kai Hutzenlaub den großen Stapel übergaben.
„Mit so viel Beteiligung hatten wir nicht gerechnet. Wir sind ja quasi überrannt worden“, freuen sich die GRÜNEN Ochtrup. Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens für die Genehmigung einer Hähnchenmastanlage für 92.000 Hähnchen hatten die Ortsgrünen zu Einwendungen aufgerufen. Hierfür hatten sie verschiedene Einwendungen vorbereitet und Ochtruper*innen auf dem Wochenmarkt die Möglichkeit der Unterschrift gegeben.
„Es ist ganz normal, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Einwendungen zu machen, dafür ist das Verfahren da. Die Einwendungen werden geprüft und auf einem Erörterungstermin besprochen. Nur wer Einwendungen gemacht hat ist beteiligt.“, erklärt Alexandra Schoo, OV Sprecherin.
Das Einwendungsverfahren gibt Einwender*innen die Möglichkeit verschiedene Aspekte, die der Bau einer solchen Großanlage mit sich bringt zu beleuchten, nachzufragen und zu präzisieren.
„Ein besonders wichtiger Punkt unserer Einwendungen bezieht sich darauf, dass es sich bei dem Vorhaben keinesfalls um ein landwirtschaftliches Vorhaben, sondern um ein gewerbliches handelt“, heißt es dazu aus dem Vorstand und der Fraktion. Man wolle auf keinen Fall Landwirt*innen verunsichern, sondern Großfabriken, die maßgeblich die bäuerliche Landwirtschaft vertreiben, verhindern.
Als ‚nicht mehr zeitgemäß‘ empfindet auch der Bürgermeister Kai Hutzenlaub das Vorhaben, und beteiligt sich deshalb auch persönlich als Einwender.
„Jetzt müssen wir uns gut auf den Erörterungstermin vorbereiten“, setzen die GRÜNEN sich zum Ziel. Voraussichtlich findet der Erörterungstermin, laut Amtsblatt, am 28.10.2020 um 10:00 im Sitzungssaal des Rathaus II, Gausebrink 71, statt. Der Erörterungstermin ist öffentlich, eingeladen sind alle die, frist- und formgerecht, Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können selbstverständlich als Zuhörer*innen am Termin teilnehmen, sofern genug freie Plätze zur Verfügung stehen.