03/25 Ablehnung Bezahlkarte für Geflüchtete

Am 18. Dezember 2024 hat der Landtag NRW die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen.

Die Bezahlkarte soll Verwaltungsvereinfachungen bringen und Mittelabflüsse von den Leistungsberechtigten ins Nicht-EU-Ausland entgegenwirken. Gerade der zweite Punkt wird immer wieder herangezogen, um eine vermeintliche abschreckende Wirkung zu konstruieren. Die von der Ministerpräsidentenkonferenz erhofften Effekte zur Begrenzung von Migration oder Reduktion vermeintlicher Pull Faktoren kann die Bezahlkarte allerdings nicht erfüllen, da es praktisch keine empirischen Belege für die angeblichen Pull-Faktoren durch Asylbewerberleistungen gibt.

Wir als GRÜNE Ratsfraktion betrachten die Bezahlkarte für Asylbewerber nach Zuweisung in unseren Ort als sehr fragwürdig. Die Würde und Selbstbestimmung von Geflüchteten werden massiv eingeschränkt. Die Bezahlkarte grenzt vom Alltagsleben aus, denn an vielen Stellen wird weiterhin nur Bargeld akzeptiert (Flohmarkt, Secondhand-Läden etc.). Damit würde die vorgesehene Bezahlkarte das Ankommen und die Integration erschweren und nicht verbessern.